OOONO Verkehrswarner »Co-Driver No 1«, mit Automatik-Einschaltfunktion
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OOONO Verkehrswarner »Co-Driver No 1«, mit Automatik-Einschaltfunktion

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Spezifikationen

EAN5714149011067
FarbeSchwarz

Beschreibung

Ooono Verkehrswarner »Co-Driver No 1«; mit Automatik-Einschaltfunktion Wer behauptet eigentlich, dass Verkehrssicherheit kompliziert sein muss? Alles, was du brauchst, sind rechtzeitige Warnungen. So bist du vorbereitet und kannst dich voll auf den Verkehr konzentrieren. Relevante Verkehrsinformationen : Du bekommst Informationen zu Geschwindigkeitskontrollen und Gefahrenstellen auf deiner Strecke. Nicht mehr und nicht weniger. Mit Millionen verbunden : Hinter dem Co-Driver steht eine Community aus Millionen von Autofahrern, die dich mit Echtzeit-Daten versorgen. Bequem und ablenkungsfrei : Du konzentrierst dich aufs Fahren. Der Co-Driver macht den Rest. Er startet automatisch und lenkt dich nicht vom Verkehrsgeschehen ab. Produktmerkmale table{width:100%;}td{padding-right: 30px; padding: 0.5rem; border-bottom: 0.0625rem solid #e3e4e5;} tr:nth-child(odd) {background-color: #F2F3F4;} Batterientyp: Cr2450 Batterien enthalten: ja Maße: ca. Ø 44 x 14,5 mm Gewicht: ca. 18 g Hinweise Der Ooono Co-Driver ist ein umfangreicher Verkehrswarner mit vielen sicherheitsrelevanten Funktionen. Aus diesem Grund darf das Gerät grundsätzlich betriebsbereit im Auto mitgeführt werden bzw. während der Fahrt genutzt werden. So auch alle anderen Verkehrsassistenten auf dem Markt, sofern sie nicht ausschließlich der Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen dienen. Der Paragraf 23 Abs. 1(c) der StVO (Straßenverkehrsordnung) regelt dies durch den Zusatz: „Bei anderen technischen Geräten; die Neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können; dürfen entsprechende Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“. Laut StVO muss die Warnfunktion vor Geschwindigkeitskontrollen während der Fahrt deaktiviert werden. Die übrigen Funktionen des Geräts dürfen jedoch weiterhin aktiv sein. Die Tatsache, dass eine Funktion während der Fahrt deaktiviert sein muss, ändert jedoch nichts daran, dass das Gerät an sich legal ist. Darüber hinaus ist es dem Fahrer weiterhin erlaubt, sich vor Fahrtantritt oder während Pausen über Geschwindigkeitskontrollen zu informieren.